Vor einer Woche sorgte die Abschiebung einer jesidischen Familie in den Irak für Aufsehen. Denn das Verwaltungsgericht Potsdam hatte die Ausreisepflicht aufgehoben, als die Familie bereits im Flugzeug saß. Nun gibt es ein Urteil zur Klage der Familie.
Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die Klage einer jesidischen Familie
gegen die Ablehnung ihres Asylantrags als unbegründet abgewiesen. Die
Familie war kürzlich aus der Uckermark in den Irak abgeschoben worden.
Die Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts bezog sich auf eine
Klage der Familie aus dem Jahr 2023. Sie richtete sich gegen die
Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz und gegen eine
Abschiebeandrohung
Das Gericht änderte nun in Bezug auf die Frage, ob Schutz zuerkannt wird, die Formulierung von "offensichtlich unbegründet" zu "unbegründet", wie ein Sprecher am Dienstag sagte. Das Verwaltungsgericht erklärt, es sehe weder eine individuelle Bedrohung wie Verfolgung durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) noch eine Gruppenverfolgung von Jesiden als gegeben an.

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